Versicherungsmakler bzw. -vermittler (ca. 140.000 bundesweit) erhalten für jeden beitragspflichtigen, aktiven Lebensversicherungsvertrag Bestandesprovisionen aus den bezahlten Prämien. Offensichtlich besteht bei diesen Marktteilnehmern das Interesse, dass in einmal verkaufte Lebensversicherungen weiter Beiträge eingezahlt werden. Eine unabhängige Beratung zu Ausstiegsoptionen kann hier aufgrund der Vergütung durch das Versicherungsunternehmen grundsätzlich nicht erwartet werden.
Rechtsdienstleister haben sich seit der einschlägigen Rechtsprechung des BGH im Jahr 2013 zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen oder Verbraucherinformationen auf die Rückabwicklung (Widerruf/Widerspruch/Rücktritt) eines Lebensversicherungsvertrages spezialisiert. Weitere Optionen neben der Rückabwicklung werden in der Regel – auch bei Anwälten - nicht gründlich geprüft, obwohl diese für den Versicherungsnehmer oft die ökonomisch sinnvollere Alternative zur Klage wäre. Außerdem haben sich die Erfolgsaussichten einer Klage in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert, so dass hier oftmals teure Klagen ohne klare Erfolgsaussicht eingereicht werden.
Sogenannte Aufkäufer bieten einen Zweitmarkt für kapitalbildende Lebensversicherungen an. Sie kaufen die Lebensversicherung zu einem höheren Kaufpreis als dem Rückkaufswert, der bei Kündigung ausgezahlt werden würde. Auch diese agieren nicht immer im besten Interesse des Kunden, obwohl der Verkauf oftmals höhere Beträge erzielt als eine reguläre Kündigung.
Im ausschließlichen Interesse der Versicherungsnehmer tätig und wirklich unabhängig sind nur gesetzlich zugelassene Versicherungsberater mit Erlaubnis gemäß §34d Abs. 2 GewO. Auch das Aktuariat Dr. Schaarschmidt zählt zu den bundesweit 333 Versicherungsberatern (Stand 01.01.2023) mit gesetzlicher Zulassung für die unabhängige Honorar-Versicherungsberatung. Versicherungsberater prüfen unabhängig alle Optionen zur Auszahlung für den Versicherungsnehmer, und werden nicht von Dritten vergütet, sondern ausschließlich vom Versicherungsnehmer selbst. Da bei einer Vertragsprüfung immer auch die Rendite eines Alternativproduktes (z.B. von einem ETF-Sparplan) ein wichtiges Kriterium für die Bewertung der Optionen darstellt, sollte der Versicherungsberater auch fundiertes Wissen bei Nicht-Versicherungsprodukten besitzen. Hier gibt es mit dem Aktuariat Dr. Schaarschmidt bundesweit lediglich sehr wenige gesetzlich zugelassene Honorarberater, die die notwendige Sachkunde und Erlaubnis zur Beratung in beiden Bereichen besitzen.