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Häufig gestellte Fragen

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Dr. Steffen Schaarschmidt
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Warum sollte ich meinen Vertrag prüfen lassen?

Je nach Vertrag ist entweder der Rückkauf mit Alternativanlage, der Verkauf mit Alternativanlage, die Prämienbefreiung, die Rückabwicklung oder andere Optionen (z.B. Policendarlehen) am besten für Sie geeignet. In wenigen Fällen - v.a. bei alten Verträgen - sollte man sogar den Vertrag bis zum regulären Ablauf fortführen. Wir als Experten können schon im kostenlosen Erstgespräch einschätzen, welche Option für Sie optimal ist und wieviel sie durch uns mehr erhalten können, und das ohne Kostenrisiko: Wir garantieren Ihnen den Preis, und falls Sie unzufrieden waren zahlen Sie nichts (Geld-zurück-Garantie).

Warum nicht einfach kündigen?

Die normale Kündigung geht mit hohen Kosten für Abschlusskosten und Zinsrisiko einher und ist meistens nicht die beste Option. Zudem muss bei einer Kündigung der erhaltene Rückkaufswert wieder optimal angelegt werden. In vielen Fällen ist der Verkauf am Zweitmarkt oder die Rückabwicklung die bessere Alternative zur Kündigung. Das hängt allerdings von vielen Faktoren Ihres Vertrages ab, z.B. dem Abschlussjahr, der Restlaufzeit und dem Versicherungsunternehmen. Dies prüfen wir alles für Sie in unserer kostenlosen Ersteinschätzung. Die Versteuerung der Auszahlung oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung können mehrere tausend Euro Unterschied ausmachen, sodass eine normale Kündigung wohlüberlegt sein sollte, und auf jeden Falls davor ein Versicherungsberater als Experte eingeschaltet werden sollte.

Was beinhaltet eine Vertragsprüfung und wie läuft sie ab?

Eine Vertragsprüfung beinhaltet die versicherungsrechtliche und -mathematische Prüfung Ihres kapitalbildenden Lebensversicherungsvertrags. In einem kostenlosen Erstgespräch erfahren Sie alles über uns und unsere Dienstleistung, Sie können vor unserer Mandatierung in einer kostenlosen Ersteinschätzung erfahren, wieviel Auszahlung Sie durch uns mehr erhalten können, im Schnitt sind das etwa 3.000 Euro. Nach der Beauftragung erklären wir Ihnen unser Ergebnis in einer persönlichen Besprechung. Wir begleiten Sie in der Vertragsprüfung bis zur Auszahlung auf Ihr Konto, und unterstützen Sie bei einer evtl. notwendigen Alternativanlage in einem kostengünstigen ETF-Portfolio.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Vorab: Die Kosten für einen nicht optimierten Ausstieg, z.B. durch eine unüberlegte Kündigung, sind i.d.R. weitaus höher als der Preis unserer Dienstleistung. Unsere Vergütung hängt vom RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab, und bezieht sich auf den aktuellen Rückkaufswert. Wir nennen Ihnen im Rahmen der Ersteinschätzung diesen Festpreis, an den wir uns binden. D.h. für Sie kann es auch nicht teurer werden, wenn wir später doch mehr Aufwand bei Ihrer Police haben. Und zusätzlich erhalten Sie Ihr gezahltes Honorar komplett zurück, sollten Sie mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden gewesen sein (Geld-zurück-Garantie).

Wie läuft die Ersteinschätzung ab?

Sie lesen aus Ihrer jährlichen Standmitteilung oder aus Ihren Vertragsdokumenten wenige Werte ab, und teilen uns diese z.B. per Mail oder im Erstgespräch mit. Damit können wir abschätzen, ob sich für Sie unsere Vertragsprüfung überhaupt rechnet, wieviel Sie durch uns mehr erhalten können, und was wir dafür gem. RVG an Honorar verlangen. Dieser Festpreis ist für Sie garantiert, für uns also verbindlich. Sie können daraufhin eine Vertragsprüfung bei uns in Auftrag geben, dazu benötigen wir weitere Details zu Ihrer Police. Wir schicken Ihnen die Ersteinschätzung im Sinne eines "Kostenvoranschlags" bzw. "Nutzenvoranschlags" unverbindlich per Mail zu.

Wie funktioniert die Geld-zurück-Garantie?

Die Zufriedenheit unserer Kunden steht bei uns an erster Stelle. Das ist nicht nur an den vielen zufriedenen Kunden ersichtlich, sondern auch an deren positiven Bewertungen. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass wir von Kunden nichts verlangen können, die von unserer Dienstleistung enttäuscht sein sollten. Da wir von unserer Dienstleistung und Kompetenz überzeugt sind, gehen wir dieses Risiko gerne ein. Für Sie ist es ein Vertrauenssignal, das Ihnen die Entscheidung für uns erleichtern soll. Die Geld-zurück-Garantie gestalten wir als erweiterten Widerruf, so dass Sie auch nach erbrachter Dienstleistung noch von Ihrer Beauftragung zurücktreten können.