Rechnen, prüfen & Geld zurückholen

Ersteinschätzung: Ihr 1. Schritt zur höheren Auszahlung

Ersteinschätzung

Erfahren Sie per Mail, wie groß der Vorteil* einer Vertragsprüfung bei Ihrem Vertrag sein kann. Sie können dadurch abschätzen, ob sich eine Prüfung durch uns voraussichtlich lohnt. Ohne Vorteil raten wir Ihnen in unserer Ersteinschätzung von unserer Vertragsprüfung ab. So entstehen für Sie keine unnötigen Kosten.

Kostenvoranschlag

Wir schicken Ihnen mit unserer unverbindlichen Ersteinschätzung auch einen Kostenvoranschlag für Ihre individuelle Vertragsprüfung zu. Unsere Vergütung (gemäß RVG) ist als Festpreis für uns verbindlich. Sie tragen damit kein Kostenrisiko, und können Nutzen und Kosten vor unserer Beauftragung einschätzen.

Einfach

Die 4 Angaben, die wir für unsere kostenlose Ersteinschätzung benötigen, können Sie aus der jährlichen Standmitteilung Ihrer Lebensversicherung ablesen. Konkrete Vertragsunterlagen* benötigen wir für die Ersteinschätzung von Ihnen erst bei einer möglichen späteren Vertragsprüfung.

* Bei der Ersteinschätzung kann der Vorteil durch eine Rückabwicklung nicht abgeschätzt werden, dafür müssen die Vertragsdokumente im Rahmen der Vertragsprüfung detailliert untersucht werden.

Ersteinschätzung mit wenigen Angaben zu Ihrem Vertrag

Lassen Sie sich mit wenigen Angaben und unverbindlich eine Ersteinschätzung (inkl. Kostenvoranschlag) per Mail zusenden. Darin erfahren Sie den möglichen Nutzen* und die Kosten der Vertragsprüfung in Ihrem speziellen Fall.

Geben Sie hier die jährliche Gesamtprämie für Ihre Lebensversicherung ein, bei prämienfreigestellten Verträgen oder Verträgen gegen Einmalprämie geben Sie hier „0“ ein.

Geben Sie hier das Datum des regulären Ablaufs Ihrer Lebensversicherung ein.

Diesen Wert können Sie aus Ihrer jährlichen Standmitteilung entnehmen

Auch „garantierte Erlebensfallleistung“ genannt. Diesen Wert können Sie Ihrer jährlichen Standmitteilung entnehmen.

Was ist die Summe aus 6 und 8?

Häufig gestellte Fragen

Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet? Schreiben Sie uns eine E-Mail, wir antworten Ihnen innerhalb von 24 Stunden.

Wie dürfen wir Ihnen helfen?

Dr. Steffen Schaarschmidt
07531 9544127
E-Mail senden

Wie läuft die Ersteinschätzung ab?

Sie lesen für unsere unverbindliche Ersteinschätzung aus Ihrer jährlichen Standmitteilung oder aus Ihren Vertragsdokumenten wenige Werte ab, und teilen uns diese z.B. per Mail oder im Erstgespräch mit. Damit können wir abschätzen, ob sich für Sie unsere Vertragsprüfung überhaupt rechnet, wieviel Sie durch uns mehr erhalten können, und was wir dafür verlangen. Unsere Vergütung (gemäß RVG) ist als Festpreis für Sie garantiert, für uns also verbindlich. Sie können daraufhin eine Vertragsprüfung bei uns in Auftrag geben, dazu benötigen wir weitere Details zu Ihrer Police. Wir schicken Ihnen die Ersteinschätzung im Sinne eines "Kostenvoranschlags" bzw. "Nutzenvoranschlags" unverbindlich per Mail zu.

Wie läuft das Erstgespräch ab?

Sie vereinbaren für das kostenlose Erstgespräch in unserem Echtzeit-Kalender einen telefonischen Termin. Dazu müssen Sie vorab keine Unterlagen an uns übermitteln. Hilfreich ist, wenn Sie die letzte Standmitteilung und die Police im Erstgespräch verfügbar haben. Nach der Terminierung erfolgt die Bestätigung des Termins per Mail. Wir rufen Sie dann an, und klären in den 30 Minuten Ihre Fragen zu uns und unserer Dienstleistung. Die spätere Vertragsprüfung kann ebenfalls telefonisch bzw. per Mail stattfinden, d.h. Sie müssen nicht persönlich zu uns kommen. Im kostenlosen Erstgespräch und in der unverbindlichen Ersteinschätzung erfahren Sie, ob wir Ihnen einen Mehrwert bringen, wie hoch dieser voraussichtlich sein und wir und wieviel Sie dafür an Kosten (Vergütung nach RVG) kalkulieren müssen.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Vorab: Die Kosten für einen nicht optimierten Ausstieg, z.B. durch eine unüberlegte Kündigung, sind i.d.R. weitaus höher als der Preis unserer Dienstleistung. Unsere Vergütung hängt vom RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab, und bezieht sich auf den aktuellen Rückkaufswert. Wir nennen Ihnen im Rahmen der Ersteinschätzung diesen Festpreis, an den wir uns binden. D.h. für Sie kann es auch bei nachträglich höherem Aufwand für uns nicht teurer werden. Und zusätzlich erhalten Sie Ihr gezahltes Honorar komplett zurück, sollten Sie mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden gewesen sein.

Benötigen Sie Unterlagen für die Ersteinschätzung?

Weder für das Erstgespräch noch für die Ersteinschätzung benötigen wir vorab Unterlagen von Ihrer Police. Für das Erstgespräch ist es hilfreich, wenn Sie Ihre letzte jährliche Standmitteilung zur Hand haben sowie die Versicherungspolice. Für die Ersteinschätzung benötigen wir wenige Angaben zu Ihrem Vertrag, die Sie einfach aus Ihren Unterlagen ablesen können. Für eine spätere kostenpflichtige Vertragsprüfung benötigen wir dann allerdings umfangreichere Dokumente von Ihnen, um versicherungsmathematische und -rechtliche Untersuchungen durchführen zu können.

Was sind danach die nächsten Schritte?

Nach dem kostenlosen telefonischen Erstgespräch und der unverbindlichen Ersteinschätzung können Sie sich ein Bild darüber machen, ob sich eine Mandatierung für eine Vertragsprüfung für Sie lohnt oder nicht. Wir würden dann mehr Informationen und Unterlagen zu Ihrer konkreten Police anfordern, und ein schriftliches Ergebnis verfassen. Darin evaluieren wir die zur Verfügung stehenden Optionen, zeigen die jeweiligen Vor- und Nachteile und geben eine Empfehlung ab. Wir begleiten Sie im Rahmen der Vertragsprüfung bis zur Auszahlung auf Ihr Konto.